Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden.watch movie online now
Der Titel beruht auf der von über 190 Staaten (Stand: 19. September 2012) ratifizierten Welterbekonvention von 1972. Der Nachweis des außergewöhnlichen und universellen Werts einer potenziellen Welterbestätte ist bei der Einreichung zu erbringen. Die Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste erfolgt nach abgeschlossenem Prüfungsprocedere der Aufnahmekriterien durch das Welterbekomitee. Die Aufnahme ist eine hohe Auszeichnung, mit der auch eine Reihe von Verpflichtungen verbunden sind, wie etwa der Schutz und die nachhaltige Erhaltung der Welterbestätte.
- Die Welterbeliste verzeichnet derzeit weltweit 1031 Natur- und Kulturstätten in über 160 Ländern.
- Österreich ist auf der Liste mit 9 Welterbestätten vertreten.